Bei vielen Instituten erfährt man das so genannte Kleingedruckte so richtig erst nach der Anmeldung. Das Schulerfolgstraining hat hingegen nichts zu verbergen! Deshalb können Sie sich schon hier über alle Anmeldebedingungen informieren. Was Sie im Folgenden lesen können, ist absolut identisch mit den Anmeldebedingungen, die Sie bei der Anmeldung erhalten. Selbstverständlich steht Ihnen für Fragen, die sich auf diese Anmeldebedingungen beziehen, auch unser Büro zur Verfügung. Dies alles ist ein Teil unserer Bemühungen, so transparent wie möglich zu arbeiten.

Anmeldebedingungen für Nachhilfe-Gruppenkurse während des Schuljahres

Das Schulerfolgstraining bietet einen Förderunterricht in Kleingruppen an. Dabei liegt die Mindestgruppenstärke bei zwei Teilnehmer/innen.

Der auf der Anmeldung angeführte Kursbeitrag ist jeweils zum 3. des Monats im Voraus zu entrichten. Für die Monate Juli und August ist kein Kursbeitrag zu entrichten.

Eine der Stärken des Schulerfolgstrainings ist die ausnahmslose Festlegung der Obergrenze der Teilnehmer/innenanzahl pro Kurs auf vier Teilnehmer/innen. Um diesen Standard aufrechterhalten zu können, ist es daher unvermeidlich, genaue Regeln für den Ersatz versäumter Kurse festzulegen. So muss die Absage einer Kursteilnahme bis spätestens Büroschluss des Vortages erfolgen (andernfalls ist ein Ersatz nicht möglich). Ist das Büro am Vortag nicht besetzt, dann genügt eine Mitteilung unter 0699 / 103 808 21 bis 19:00 Uhr des Vortages. Außerdem kann eine Ersatzteilnahme nur in einem Kurs erfolgen, dessen Teilnehmer/innenanzahl zu dem entsprechenden Termin durch eine solche Ersatzteilnahme vier nicht übersteigt.

Unterrichtstage und Kurse werden von unserem Büro festgelegt und können unter Umständen verändert werden.

Von Mitte Juni bis Mitte September, in den Semesterferien, an gesetzlichen Feiertagen sowie in der Zeit vom 24. 12. bis 31. 12. finden die laufenden Gruppenkurse nicht statt, wodurch der Kursbeitrag aber nicht reduziert wird. (Ausnahmen: Für die Monate Juli und August fallen keine Kursbeiträge an. Der im Juni zu entrichtende Kursbeitrag deckt die Kurse in den Monaten Juni und September ab.) In der Zeit vom 1. 1. bis 6. 1. sowie in den Osterferien werden nach vorheriger kostenloser Anmeldung durch die/den Erziehungsberechtigte/n bei ausreichender Anzahl der Anmeldungen Kurse abgehalten, wobei es gegenüber der Zeit außerhalb der Ferien zu Änderungen bezüglich Gruppenzusammenstellung und Lehrkraftzuteilung kommen kann. Wird dieses Kursangebot nicht in Anspruch genommen, können die entsprechenden Kursteilnahmen nicht gutgeschrieben werden. Bei Nichtinanspruchnahme dieses Angebotes in Verbindung mit einer vorherigen Anmeldung zu einem solchen Kurs erheben wir für jeden nicht in Anspruch genommenen derartigen Kurs eine Gebühr von EUR 10,-.

Eine Abmeldung kann nur durch gesonderte schriftliche Mitteilung erfolgen. Der Vertrag endet dann mit dem auf den Zugang dieser Mitteilung folgenden Unterrichtsmonat. Dabei gelten die Monate Juli und August nicht als Unterrichtsmonate und die Monate Juni und September als ein Unterrichtsmonat.

Im Interesse aller Eltern und Schüler/innen hat das Schulerfolgstraining bei ungebührlichem Verhalten einer/s Schüler/in/s das Recht, die/den Schüler/in nach vorheriger Verwarnung vom Unterricht freizustellen, ohne dass dadurch die Zahlungsverpflichtung gemindert wird. Dies ist für die Gewährleistung eines erfolgreichen und effizienten Unterrichtsablaufes unerlässlich.

Anmeldebedingungen für Ferienlernkurse (Weihnachten und Ostern)

Das Schulerfolgstraining bietet einen Förderunterricht in Kleingruppen an. Dabei liegt die Mindestgruppenstärke bei zwei Teilnehmer/innen.

Die Kurszeiten werden von unserem Büro festgelegt und können unter Umständen geändert werden.

Der auf der Anmeldung angeführte Kursbeitrag ist spätestens bis zum ersten Unterrichtstag zu entrichten.

Eine der Stärken des Schulerfolgstrainings ist die ausnahmslose Festlegung der Obergrenze der Teilnehmer/innenanzahl pro Kurs auf vier Teilnehmer/innen. Um diesen Standard aufrechterhalten zu können, ist es daher unvermeidlich, genaue Regeln für den Ersatz versäumter Kurse festzulegen. So muss die Absage einer Kursteilnahme bis spätestens Büroschluss des Vortages erfolgen (andernfalls ist ein Ersatz nicht möglich). Ist das Büro am Vortag nicht besetzt, dann genügt eine Mitteilung auf dem Anrufbeantworter bis 20:00 Uhr des Vortages. Außerdem kann eine Ersatzteilnahme nur in einem Kurs erfolgen, dessen Teilnehmer/innenanzahl zu dem entsprechenden Termin durch eine solche Ersatzteilnahme vier nicht übersteigt. Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass auch bei rechtzeitiger Absage eine Ersatzteilnahme in einem Ferienlernkurs nicht möglich ist. In einem solchen Fall wird der/m Schüler/in eine Teilnahme an einem Gruppenkurs während des Schuljahres gutgeschrieben. Es ist allerdings die Teilnahme an einem solchen Kurs nur dann möglich, wenn die Teilnehmer/innenanzahl des betreffenden Kurses durch diese Ersatzteilnahme fünf nicht übersteigt.

Eine Anmeldung zu einem Ferienlernkurs kann storniert werden. Dabei fällt eine Stornogebühr von EUR 50,- an. Die Stornogebühr entfällt im Fall einer schweren Erkrankung oder bei Vorliegen eines sonstigen wichtigen Grundes, der eine Kursteilnahme dauerhaft unzumutbar macht. In jedem Fall bedarf die Stornierung der Schriftform.

Im Interesse aller Eltern und Schüler/innen hat das Schulerfolgstraining bei ungebührlichem Verhalten einer/s Schüler/in/s das Recht, die/den Schüler/in nach vorheriger Verwarnung vom Unterricht freizustellen, ohne dass dadurch die Zahlungsverpflichtung gemindert wird. Dies ist für die Gewährleistung eines erfolgreichen und effizienten Unterrichtsablaufes unerlässlich.

Anmeldebedingungen für Ferienlernkurse (Sommer)

Das Schulerfolgstraining bietet einen Förderunterricht in Kleingruppen an. Dabei liegt die Mindestgruppenstärke bei zwei Teilnehmer/innen.

Die Kurszeiten werden von unserem Büro festgelegt und können unter Umständen geändert werden.

Der auf der Anmeldung angeführte Kursbeitrag ist spätestens bis zum ersten Unterrichtstag zu entrichten.

Eine der Stärken des Schulerfolgstrainings ist die ausnahmslose Festlegung der Obergrenze der Teilnehmer/innenanzahl pro Kurs auf vier Teilnehmer/innen. Um diesen Standard aufrechterhalten zu können, ist es daher unvermeidlich, genaue Regeln für den Ersatz versäumter Kurse festzulegen. So muss die Absage einer Kursteilnahme bis spätestens Büroschluss des Vortages erfolgen (andernfalls ist ein Ersatz nicht möglich). Ist das Büro am Vortag nicht besetzt, dann genügt eine Mitteilung unter 0699 / 103 808 21 bis 19:00 Uhr des Vortages. Außerdem kann eine Ersatzteilnahme nur in einem Kurs erfolgen, dessen Teilnehmer/innenanzahl zu dem entsprechenden Termin durch eine solche Ersatzteilnahme vier nicht übersteigt. Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass auch bei rechtzeitiger Absage eine Ersatzteilnahme in einem Ferienlernkurs nicht möglich ist. In einem solchen Fall wird der/m Schüler/in eine Teilnahme an einem Gruppenkurs während des Schuljahres gutgeschrieben. Es ist allerdings die Teilnahme an einem solchen Kurs nur dann möglich, wenn die Teilnehmer/innenanzahl des betreffenden Kurses durch diese Ersatzteilnahme fünf nicht übersteigt.

Wenn der 15. 8. (gesetzlicher Feiertag) auf einen Wochentag fällt, dann finden an diesem Tag Kurse statt, es ist jedoch möglich, dass die Gruppen an diesem Tag anders zusammengesetzt sind als an den anderen Tagen, da erfahrungsgemäß am 15. 8. nicht alle Schüler/innen am/an den jeweiligen Kurs/en teilnehmen. Eine Nichtteilnahme am 15. 8. berechtigt nicht zu einer Ersatzteilnahme an einem anderen Tag.

Eine Anmeldung zu einem Ferienlernkurs kann storniert werden. Dabei fällt eine Stornogebühr von EUR 100,- an. Die Stornogebühr entfällt im Fall einer schweren Erkrankung oder bei Vorliegen eines sonstigen wichtigen Grundes, der eine Kursteilnahme dauerhaft unzumutbar macht. In jedem Fall bedarf die Stornierung der Schriftform.

Im Interesse aller Eltern und Schüler/innen hat das Schulerfolgstraining bei ungebührlichem Verhalten einer/s Schüler/in/s das Recht, die/den Schüler/in nach vorheriger Verwarnung vom Unterricht freizustellen, ohne dass dadurch die Zahlungsverpflichtung gemindert wird. Dies ist für die Gewährleistung eines erfolgreichen und effizienten Unterrichtsablaufes unerlässlich.

Einzelkurse und Zehnerblöcke

Bitte beachten Sie, dass bei Terminabsagen Ihrerseits, die nach 19 Uhr des Vortages erfolgen, eine Stornogebühr von 50 % in Rechnung gestellt werden muss.